UNSERE LEISTUNGEN


Bei uns bist du ❤️Willkommen

Egal, welche Fahrerlaubnisklasse du gerne erwerben möchtest. In erster Linie steht jede Klasse für sich und wir beraten dich.

Bei einigen Klassen ist kein Vorbesitz einer Klasse nötig, andere Fahrerlaubnisklassen können wiederum aufeinander aufbauen, sodass sich die theoretisch als auch die praktische Ausbildung, in den vorgeschriebenen Ausbildungsstunden, verkürzen kann. Unsere Kompetenz liegt darin, dich genau darin zu informieren und dir mit dem nötigen Know-how zur Seite zu stehen.

Wir bieten die gängigen Führerscheinklassen an. Du kannst dich auf dieser Seite noch über die Fahrerlaubnisklassen und deren Besonderheiten informieren. Bei Fragen, bitte sprich uns an.

Unser ❤ schlägt Fahrschule!



Unsere Vorteile für dich:


Individuelle Ausbildung
Ausbildung genau auf dich zugeschnitten

Theorieprüfung-Vorbereitung

Prüfungssimulation vor der praktischen Prüfung

Klasse T - Ausbildung mit kurzen Wegen

Schulung auf Fahrzeug mit Schaltgetriebe

Schulung auf Fahrzeug mit Automatikgetriebe
Bike to Bike Ausbildung

AUSBILDUNGSFAHRSCHULE FÜR FAHRLEHRERANWÄRTER

Ferienkurse

Seminare für Wiedereinstieg

du hast lange nicht mehr gefahren? Wir begleiten dich (auch in deinem Auto)

Seniorenschulung


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Hier unsere Fahrerlaubnisklassen

 

KLASSE B

Beschreibung:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt). Klasse B beinhaltet die Klassen AM, L.

Mindestalter:

18 Jahre
17 Jahre in begleitendem Fahren



KLASSE BE

Beschreibung:

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.

Mindestalter:

18 Jahre

Voraussetzung:

Klasse B vorhanden




B 96

Die Fahrerlaubnis B mit der Schlüsselzahl 96 kann erteilt werden für Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, wobei die zul. Gesamtmasse der Kombination bis 4250 kg betragen darf

Mindestalter:

18 Jahre*

Erwerb:

Vorbesitz Klasse B

Befristung: 

keine

Einschluss:

keine

* 17 Jahre (bei Teilnahme am "Begleitetem Fahren")

Schulung: Praktische Schulung in der Fahrschule erforderlich


A
Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
A2
Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
A1
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
AM

  • Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
  • Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

Mindestalter für die Führerscheinklassen
AM¹
16 Jahre
A1
16 Jahre
A2
18 Jahre
A

  • 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
  • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
  • 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.

Jugendliche in ganz Deutschland können seit Mitte 2021 den Roller-Führerschein der Klasse AM mit 15 machen.
• Klasse AM für 15-Jährige in allen Bundesländern möglich
Bis zum 16. Geburtstag gilt AM nur in Deutschland
• Keine Fahrten ins Ausland vor dem 16. Geburtstag erlaubt
Gerade auf dem Land haben Jugendliche den Wunsch nach unabhängiger Mobilität. Es ist deshalb wichtig, dass das Mindestalter für den Roller-Führerschein (Klasse AM) gesenkt wurde.
Führerscheinklasse AM mit Schlüsselziffer 195
Wer die Fahrerlaubnis der Klasse AM bereits mit 15 erwirbt, dem wird zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Die Schlüsselziffer 195 bedeutet, dass die Fahrerlaubnis der Klasse AM mit der Auflage erteilt wurde, dass diese bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Deutschland gilt. Fahrten ins Ausland sind damit verboten.



Klasse C1

Kraftfahrzeuge - außer Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2, A, D1 - über 3500 kg zul. Gesamtmasse, aber nicht mehr als 7500 kg zul. Gesamtmasse, zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer, Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtmasse


Mindestalter:

18

Erwerb:

Vorbesitz Klasse B

Befristung:

ja*

Einschluss:

keine

(* auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneuerte ärztliche Untersuchung)




Klasse C1E

Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger/Sattelanhänger über 750 kg zul. Gesamtmasse, Kombination max. 12000 kg zul. Gesamtmasse

Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger/Sattelanhänger über 3500 kg zul. Gesamtmasse, Kombination max. 12000 kg zul. Gesamtmasse

Mindestalter:

18 Jahre

Erwerb:

Vorbesitz Klasse C1

Befristung:

ja*

Einschluss:

BE sowie D1E**

(*auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung - ** bei Vorbesitz von D1)



KLASSE C

Beschreibung:

Kraftfahrzeuge - außer Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2, A, D1 und D – über 3500 kg zul. Gesamtmasse, zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer. Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtmasse.

Mindestalter:

 21  Jahre

Voraussetzung:

Vorbesitz Klasse B

Einschluss Klasse:

C1



KLASSE CE

Beschreibung:

Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger/ Sattelanhänger über 750 kg zul. Gesamtmasse.

Mindestalter:

21 Jahre 

Voraussetzung:

Vorbesitz Klasse C

Einschluss Klasse:

 BE, C1E, T, DE



KLASSE T

Beschreibung:

Zugmaschinen, selbst fahrende Arbeitsmaschinen und selbst fahrende Futtermischwagen, die nach ihrer Bauart für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind. Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit der Zugmaschine bis 18 Jahre 40 Km/h, auch mit Anhängern

über 18 Jahre bis 60 Km/h, jeweils auch mit Anhängern. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 Km/h, jeweils auch mit Anhängern.

Mindestalter:

16 Jahre

Einschlussklasse:

AM, L




Klasse L

 Zugmaschine nach Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt, bis 40 km/h Bauart bestimmter Höchstgeschwindigkeit, mit Anhänger bis 25 km/h (Kennzeichnung durch 25 km/h Schild)

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge, jeweils bis 25 km/h Bauart bestimmter Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger 

Mindestalter:

16 Jahre

Erwerb:

direkt

Befristung:

keine

Einschluss:

keine