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Von links: Klasse AM 50 cm³; Klasse A1 125 cm³; Klasse A2 650 cm³/48 PS
Klasse; A 900 cm³/ 105 PS
Autos ab 15: Was taugen Opel Rocks-e, Ellenator, Aixam und Twizy?
der ADAC hat getestet
06.09.2022 (Quelle und Testberichte/ ADAC)
Vier Leichtfahrzeuge im Test
Die ADAC Ingenieure haben vier "Moped-Autos" genauer angeschaut, die in der Sprache der Zulassungsbehörden Leichtfahrzeuge heißen:
Drei der vierrädrigen Fahrzeuge – Opel Rocks-e, Aixam und Renault Twizy – können mit dem Führerschein der Klasse AM schon ab 15 Jahren gefahren werden. Auch ein Traktorführerschein berechtigt dazu. Für den umgebauten Fiat 500 namens Ellenator ist ein A1-Führerschein und ein Mindestalter von 16 Jahren notwendig. Wichtigster technischer Unterschied ist, dass der Ellenator als dreirädriges Kraftfahrzeug eine Motorleistung von maximal 15 kW haben darf, während die anderen drei vierrädrigen Mobile auf eine Geschwindigkeit von 45 km/h limitiert sind.
Der neue Opel Rocks-e besitzt wie der schon seit 2012 erhältliche Renault Twizy einen Elektromotor als Antrieb. Auch von Aixam – einem seit 1983 tätigen Leichtfahrzeug-Hersteller – gibt es inzwischen elektrische Versionen, doch eine staatliche E-Auto Förderung greift für die Fahrzeuge nicht. Die Käufer der Elektrovarianten können sich allerdings über höhere Spitzenleistungen und das Gefühl freuen, leise und lokal emissionsfrei fahren zu können.
Der Marktüberblick: Diese "Moped-Autos" gibt es
Leichtfahrzeuge, die mit dem AM-Führerschein ab 15 Jahren gefahren werden dürfen, gibt es momentan von sechs verschiedenen Herstellern. In der Tabelle unter dem Reiter "Leichtfahrzeuge ab 16 Jahren" erscheint der Ellenator als einziges Fahrzeug der A1-Klasse, das derzeit zum Kauf angeboten wird. Leichtfahrzeuge der Klasse AM werden im Autokatalog der ADAC Datenbank gelistet und stets aktuell gehalten. Der Ellenator wird nicht in der Datenbank geführt, da es sich um einen von einer Spezialfirma umgebauten Fiat 500 handelt.
Im Jahr 2020 haben wir ein paar neue Verkehrszeichen bekommen. Ich möchte sie gerne vorstellen.
Nicht nur interessant für Führerscheinneulinge ... auch Oma, Opa, Onkel, Tante, Papa, Mama dürfen mal hereinschauen.
Kommunen können von nun an auch Fahrradzonen einrichten
Verkleinerbar einer Zonen-30, können nun auch Fahrradzonen eingerichtet werden. Die Regeln orientieren sich an den Fahrradstraßen: Räder haben Vorrang, es gilt Tempo 30, Radler dürfen nebeneinander fahren.
Einige Radschnellwege gibt es bereits in Deutschland - nun gibt es auch ein Schild für sie
Bisher werden Radschnellwege nur durch entsprechende Zeichen auf der Fahrbahn ausgewiesen. Das ist aber nicht immer möglich, etwa auf Schotterwegen. Deshalb wurde jetzt ein extra Schild festgelegt. Die Idee ist es schnelles unterbrechungsfreies Radeln zu ermöglichen - vergleichbar zu den Autobahnen
Grüner Pfeil - nur für Radfahrer
Der Grüne Pfeil ist einer der wenigen Verordnungen, die aus DDR - Recht in bundesdeutsches Recht übernommen wurden. Sieht man ihn an einer Ampel, dann ist es erlaubt, rechts abzubiegen, auch wenn die Ampel rot zeigt.
Lastenfahrräder
Mit dem Sinnbild Lastenfahrräder hat das Verkehrsministerium ein Piktogramm geschaffen, mit dem eben solche Gefährte auf Schilden ausgewiesen werden können. So können etwa Park- und Ladezonen für Lastenräder gekennzeichnet werden.
Überholverbot für zweispurige Fahrzeuge
Das "Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen" ist eine Regel, die sich nicht sofort erschließt. Gemeint ist, dass dort nur Fahrräder, Motorräder und Leichtkrafträder ihresgleichen überholen dürfen. Ein Auto, LKW und auch ein Motorrad, mit Beiwagen, darf kein Fahrrad oder Kraftrad überholen.
Piktogramm Carsharing
Um ein Carsharing - Parkplatz kennzeichnen zu können, hat das Verkehrsministerium ein Piktogramm entworfen. Es sind vier Menschen zu sehen, die sich ein Auto teilen, sinnbildlich. (teilen = engl. share)
mit einer solchen Plakette Carsharing-Autos kennzeichnen, damit auch erkennbar eine Berechtigung zum Parken an einem solchen Parkplatz, wie oben kenntlich gemacht, besteht.
(quelle: Tagespiegel + BAST; BMVU + Stand 4/2020)