jetzt auch in Rees-Millingen

Hauptstraße 22

Büro: Mo und Mi ab 17.00 Uhr

Unterricht: Mo und Mi ab 18.30 Uhr

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Unsere 

Intensivkurse * **

2025

auf einem Blick

coming soon


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* Abweichungen sind möglich
** gesetzlich vorgeschriebene maximale theoretische Unterrichte pro Tag, 2 Doppelstunden zu 45 Minuten


  • Anmeldung, jederzeit telefonisch möglich, unter den angeführten Telefonnummern oder über unser Anmeldeformular, hier auf der Homepage
  • Dienstag und Donnerstag ist unser Büro für euch geöffnet und wir stehen euch zur Verfügung, für Fragen und der Anmeldung.

Hole dir die Freiheit auf zwei Rädern



wir warten auf dich


traue dich, ich werde dir helfen

 


Von links: Klasse AM 50 cm³   Klasse A1 125 cm³   Klasse A2 650 cm³/48 PS   Klasse A 900 cm³/ 105 PS

 

und auch ich warte auf dich: Klasse A 660 cm³/ 82 PS


Im Jahr 2020 haben wir ein paar neue Verkehrszeichen bekommen. Ich möchte sie gerne vorstellen. 

Nicht nur interessant für Führerscheinneulinge ... auch Oma, Opa, Onkel, Tante, Papa, Mama dürfen mal hereinschauen.


Kommunen können von nun an auch Fahrradzonen einrichten

Verkleinerbar einer Zonen-30, können nun auch Fahrradzonen eingerichtet werden. Die Regeln orientieren sich an den Fahrradstraßen: Räder haben Vorrang, es gilt Tempo 30, Radler dürfen nebeneinander fahren.


Einige Radschnellwege gibt es bereits in Deutschland - nun gibt es auch ein Schild für sie

Bisher werden Radschnellwege nur durch entsprechende Zeichen auf der Fahrbahn ausgewiesen. Das ist aber nicht immer möglich, etwa auf Schotterwegen. Deshalb wurde jetzt ein extra Schild festgelegt. Die Idee ist es schnelles unterbrechungsfreies Radeln zu ermöglichen - vergleichbar zu den Autobahnen


Grüner Pfeil - nur für Radfahrer

Der Grüne Pfeil ist einer der wenigen Verordnungen, die aus DDR - Recht in bundesdeutsches Recht übernommen wurden. Sieht man ihn an einer Ampel, dann ist es erlaubt, rechts abzubiegen, auch wenn die Ampel rot zeigt. 



Lastenfahrräder

Mit dem Sinnbild Lastenfahrräder hat das Verkehrsministerium ein Piktogramm geschaffen, mit dem eben solche Gefährte auf Schilden ausgewiesen werden können. So können etwa Park- und Ladezonen für Lastenräder gekennzeichnet werden.



Überholverbot für zweispurige Fahrzeuge

Das "Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen" ist eine Regel, die sich nicht sofort erschließt. Gemeint ist, dass dort nur Fahrräder, Motorräder und Leichtkrafträder ihresgleichen überholen dürfen. Ein Auto, LKW und auch ein Motorrad, mit Beiwagen, darf kein Fahrrad oder Kraftrad überholen.



Piktogramm Carsharing

Um ein Carsharing - Parkplatz kennzeichnen zu können, hat das Verkehrsministerium ein Piktogramm entworfen. Es sind vier Menschen zu sehen, die sich ein Auto teilen, sinnbildlich. (teilen = engl. share)


mit einer solchen Plakette Carsharing-Autos kennzeichnen, damit auch erkennbar eine Berechtigung zum Parken an einem solchen Parkplatz, wie oben kenntlich gemacht, besteht.

(quelle: Tagespiegel + BAST; BMVU + Stand 4/2020)